07. Mai 2018
Am 25. Mai 2018 tritt die "EU-Datenschutzgrundverordnung" (DSGVO) verbindlich in Kraft, in der angemessene technische Maßnahmen...
Am 25. Mai 2018 tritt die "EU-Datenschutzgrundverordnung" (DSGVO) verbindlich in Kraft, in der angemessene technische Maßnahmen zum Schutz
personenbezogener Daten verlangt werden. Jede Webseite benötigt eine neue Datenschutzerklärung, denn die DSGVO regelt viele Punkte inhaltlich und formal anders als die bisherigen Vorschriften. So muss z.B. für jede Datenverarbeitung eine Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung benannt werden.
Aufgrund der neuen Richtlinien fallen ggf. Anpassungen in den Bereichen Webshop, Datenschutz-Information, Kontaktformulare, Newsletter, Cookie-Hinweis, geschützter Zugriff über https u.a. an. Je nach Art und Tiefe des Internetauftritts ist die Umsetzung der neuen Anforderungen mit einem nicht unerheblichen Arbeitsaufwand verbunden.
Wichtig ist, dieses Thema nicht zu verschlafen, sondern den eigenen Internetauftritt kurzfristig auf den Prüfstand zu stellen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, denn es droht einmal wieder eine Abmahnwelle.
Im Web gibt es zu diesem Thema umfangreiches Informationsmaterial. Alternativ unterstützen wir die Betreiber von Internetauftritten gern mit unserem Know-how und bieten für die erste Bestandsaufnahme eine kostenfreie Beratung an.